Infothek Waffenrecht

„Erbwaffen“ - § 20 WaffG

09.12.2011 17:21

Im Bundesanzeiger vom 2.4.2008 ist die Technische Richtlinie - Blockiersysteme für Erbwaffen bekannt gemacht worden. Die Prüfung und Zulassung von Blockiersystemen ist der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt übertragen worden. Die zur Zeit von der PTB zertifizierten Systeme können in der Zulassungsliste nach § 20 WaffG eingesehen werden.