Infothek Waffenrecht
EU-Kommission unterbreitet Vorschlag zur Unterzeichnung des Waffenhandelsvertrags
Die Europäische Kommission hat am 08.05.2013 einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates vorgelegt, mit dem die Mitgliedstaaten ermächtigt werden sollen, den Vertrag über den internationalen Handel mit konventionellen Waffen, den sogenannten Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT), zu unterzeichnen. Der Deutsche Schützenbund hatte über den Verlauf und den Ausgang der Verhandlungen vor den Vereinten Natioanen in New York ausführlich berichtet.
Mit dem ATT soll der legale Handel mit konventionellen Waffen durch hohe, gemeinsame internationale Standards für Aus- und Einfuhr sowie die Weitergabe verantwortungsbewusster betrieben werden. Der Vertrag sieht die Bewertung von Waffenweitergaben sowie Maßnahmen zur Verhinderung der Umleitung konventioneller Waffen seitens der einführenden und der ausführenden Staaten vor. Er macht den Waffenhandel zudem transparenter, indem er das Führen von Aufzeichnungen und die Berichterstattung an das Sekretariat und andere Vertragsstaaten vorschreibt.
Die Bestimmungen des ATT decken folgende Kategorien konventioneller Waffen ab: Kampfpanzer, gepanzerte Kampffahrzeuge, großkalibrige Artilleriesysteme, Kampfflugzeuge, Kampfhubschrauber, Kriegsschiffe, Raketen und Raketenabschussvorrichtungen sowie Kleinwaffen und leichte Waffen. Der Vertrag gilt auch für die entsprechende Munition sowie Teile und Komponenten. Unter den genannten Begriffen "Kleinwaffen" bzw. "leichte Waffen" werden im Übrigen auch normale Sport- und Jagdwaffen verstanden.
Die vollständige Pressemitteilung der Europäischen Kommission finden Sie unter diesem Link.