Waffenrecht
EU-Parlament beschließt Feuerwaffenrichtlinie
Das Europäische Parlament hat heute Mittag den in den sog. Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Ministerrat gefundenen Kompromiss zur Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in erster Lesung beraten und mit großer Mehrheit beschlossen. In der Debatte betonten die meisten Redner, dass man einen vernünftigen Mittelweg zwischen den Interessen der Legalwaffenbesitzer und dem öffentlichen Interesse an der Sicherheit der EU-Bürger gefunden habe.
Im November 2015 holte die EU-Kommission unmittelbar nach dem Anschlag auf Bataclan in Paris ein Papier aus der Schublade, um die EU-Feuerwaffenrichtlinie drastisch zu verschärfen. So waren zur Bekämpfung des Terrors und des illegalen Waffenhandels weitere Beschränkungen für den legalen Waffenbesitzer, also Sportschützen, Jäger und Sammler vorgesehen, so z.B. das Verbot halbautomatischer Waffen, die Befristung waffenrechtlicher Erlaubnisse und eine medizinisch-psychologische Untersuchung vor der Erteilung einer Erlaubnis. Der Plan der Kommission, die neue Richtlinie bereits im Frühjahr 2016 durch das EU-Parlament zu peitschen, scheiterte nicht zuletzt am Widerstand der betroffenen EU-Bürger und der zahlreichen europäischen Interessenvertretungen. So hatte auch der DSB - gemeinsam mit anderen nationalen und internationalen - betroffenen Verbänden in vielen Gesprächen mit Abgeordneten des EU-Parlaments und Sitzungen in Brüssel sich gegen die Verschärfungen gewandt, weil diese zur Sicherheit nichts beitragen würden sondern allein den ohnehin bereits kontrollierten legalen Waffenbesitzer treffen würden. In vielen Sitzungen des zuständigen Ausschusses für Binnenmarkt (IMCO) wurde der Vorschlag der EU-Kommission im Wesentlichen abgelehnt und eigene Vorschläge erarbeitet. Auch der EU-Ministerrat hatte eigene Vorschläge in das Verfahren eingebracht. In den folgenden sog. Trilog-Verhandlungen des EU-Parlaments, des EU-Ministerrates und der EU-Kommission wurde im Dezember 2016 ein Kompromiss zwischen den verschiedenen Forderungen gefunden, die zu wesentlichen Änderungen des EU-Kommissionsvorschlages geführt haben.
Dieser Kompromissvorschlag mit neuen 58 Änderungsanträgen, die zum Teil Ungereimtheiten des Textes in technischer wie in rechtlicher Hinsicht beseitigen wollten, stand heute im Europäischen Parlament zur Beratung an. Der Europaabgeordnete Schwab (EVP / CDU) wies darauf hin, dass man die Freiheit der legalen Waffenbesitzer gegen die Anforderungen der inneren Sicherheit habe abwägen müssen. Es sei in einem schwierigen Prozess gelungen, neue Belastungen für legale Waffenbesitzer abzuwenden. Auch die Vertreter der Sozialdemokraten betonten, dass dem Erfordernis der inneren Sicherheit ausreichend Rechnung getragen werde. Während den Vertretern der Linken der Entwurf nicht weit genug ging, lehnten Vertreter rechter Parteien diesen als überflüssig ab. Einig waren sich alle, dass insbesondere hinsichtlich deaktivierter Waffen sachgerechte Regelungen getroffen werden müssten, damit diese nicht wieder aktiv gemacht werden könnten. Der Kommissar für die Sicherheitsunion, Julian King, schlug ebenfalls moderate Töne an, wies aber zugleich darauf hin, dass die Arbeit für die innere Sicherheit damit nicht beendet sei. In einer engagierten Debatte wiesen viele Redner darauf hin, dass mit weiteren Restriktionen für Sportschützen, Jäger und Sammler kein Vorteil für die innere Sicherheit entstehe.
Sodann wurde zunächst ein Antrag der Fraktionen Europa der Freiheit und direkten Demokratie und Europa der Nationen und der Freiheit, dem Kompromissvorschlag nicht zuzustimmen, abgelehnt. Ebenso wurde ein Antrag der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, zunächst die Änderungsanträge abstimmen zu lassen, abgelehnt; hierzu hatte die Berichterstatterin Ford darauf hingewiesen, dass bei Änderung des Kompromisstextes das Verfahren in zweiter Lesung die erzielten Fortschritte zunichtemachen könne.
Sodann wurde der im Trilog ausgehandelte Kompromisstext mit großer Mehrheit (491 zu 178 Stimmen) beschlossen.
In der anschließenden Pressekonferenz mit der Berichterstatterin Ford (Konservative), Corrazza-Bildt (Christdemokraten), Cofferati (Sodzialdemokraten), Charanzova (Liberale) und Mastalka (Linke) wurde darauf hingewiesen, dass der ursprünglich sehr schlechte Kommissionsvorschlag nun „tot“ sei und man Regelungen gefunden habe, die Sportschützen, Jägern und Sammlern weiterhin den Besitz der erforderlichen Waffen ermögliche. Die Vertreter der Liberalen und der Linken waren demgegenüber der Meinung, dass man eine große Chance für eine sachgerechte Regelung in allen Mitgliedstaaten vertan habe.
Nun muss im nächsten Schritt der EU-Ministerrat noch zustimmen, bevor die Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht und (voraussichtlich im Sommer) in Kraft gesetzt werden wird. Danach muss sie innerhalb der nächsten 15 Monate in nationales Recht umgesetzt werden. Dies wird dann Aufgabe der neuen Bundesregierung nach den Bundestagswahlen im September sein.
Video-Übertragung EU-Parlament - Sitzung vom 14.3.2017