Infothek Waffenrecht
Europäische Feuerwaffenrichtlinie
Die von der Europäischen Kommission im Anschluss an den Terroranschlag in Paris vorgeschlagenen Änderungen sind im zuständigen Binnenmarkt -Ausschuss (IMCO) des Europäischen Parlaments entscheidend abgeändert worden. Da auch der Rat der Justiz- und Innenminister einen eigenen Vorschlag vorgelegt hatte, muss nunmehr im parlamentarischen Verfahren eine Einigung erzielt werden. Dies geschieht im sog. Trilog, in dem Parlament und Rat unter Einbeziehung der Kommission die Änderungsvorschläge „parlamentsreif“ machen.
Bisher haben unter Federführung des IMCO-Ausschusses zwei Sitzungen, am 27. September und am 25. Oktober, stattgefunden, über deren Beratungen und Ergebnisse Stillschweigen bewahrt wird. Die Teilnehmer am Trilog erarbeiten derzeit Kompromissvorschläge und Lösungen zu Regelungen der sicheren Aufbewahrung, zu waffenrechtlichen und –technischen Definitionen, zu Fragen der Erlaubniserteilung an Minderjährige sowie zu den Fernabsatzverkäufen. In einer intensiven politischen Diskussion wurde streitge Fragen zur Markierung von Waffen und deren Teilen, zum Datenaustausch und deren Verarbeitung, zu Ausnahmen für Museen und Sammler sowie Sportschützen, zu Problemen der Deaktivierung von Waffen und schließlich zu Problemen der Einstufung von Waffen in die Kategorien A (verboten) und B (erlaubnispflichtig) diskutiert. Die Vorsitzende Vicky Ford stellte zu den Beratungen fest, dass die Vorschläge von Rat und IMCO-Ausschuss in vielen Punkten im wesentlichen übereinstimmen. In der Sitzung des Ausschusses vom 9. November erklärte sie, dass man auf einem guten Weg zu sachgerechten Lösungen sei.