Infothek Waffenrecht

Evaluierung und Fortschreibung der Schießstandrichtlinien

21.07.2014 15:00

Das Bundesministerium des Innern hat zur Information hinsichtlich der Arbeit an den Schießstandrichtlinien eine Stellungnahme gefertigt, die wir hier mit freundlicher Genehmigung des BMI veröffentlichen.

Die derzeit geltenden Schießstandrichtlinien vom 23. Juli 2012 wurden seinerzeit im Auftrag des Bundesministerium des Innern (BMI) von der Deutschen Versuchs- und Prüf-Anstalt für Jagd- und Sportwaffen e.V. (DEVA) unter Einbindung von Experten (Schießstandsachverständige, Vertreter der Schießsportverbände u.a.) erarbeitet und mit den relevanten Interessenvertretern abgestimmt.

Ab Frühjahr 2013 wurden Bedenken gegen einzelne Regelungen (v.a. zum Vogelschießen, später auch zu Schützenscheiben aus Holz und zur Lüftung der Schießstände) der Richtlinien erhoben. Der damalige Bundesinnenminister Dr. Friedrich hat daraufhin entschieden, dass die bemängelten Vorschriften der Schießstandrichtlinien evaluiert und die Richtlinien insgesamt fortgeschrieben werden sollen. Die laufende Fortschreibung der Richtlinien ist aufgrund technischer Entwicklungen geboten.

  

Konzeptpapier zur Evaluierung und Fortschreibung der Schießstandrichtlinien