Infothek Waffenrecht

Fachbeirat für schießsportliche Fragen

20.03.2015 14:36

Der nach § 15b Waffengesetz i.V.m. § 8 Allgemeine Waffengesetzverordnung eingerichtete Beirat für schießsportliche Fragen beim Bundesinnenministerium tagte am 11. März 2015 in Berlin. Dem Fachbeirat gehören unter dem Vorsitz des BMI Vertreter der Bundesländer und der anerkannten Schießsportverbände an.

Wichtiger Tagesordnungspunkt war die Diskussion über den BMI-Bericht „Möglichkeiten zum Ausschluss bestimmter Schusswaffen / Munition vom sportlichen Schießen und zur Beschränkung des privaten Besitzes von Schusswaffen“ an die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder, die am 11./12. Dezember 2014 in Köln tagte und beschlossen hatte, mit diesem für den Schießsport insgesamt positiven Bericht den Fachbeirat zu befassen. Es wurde festgestellt, dass der Bericht die aufgeworfenen Fragen eingehend behandelt und zu Recht feststellt, dass sich besonders gefährliche Schusswaffen nicht identifizieren lassen. Möglichkeiten zur Reduzierung des Waffenbesitzes seien im Waffengesetz ausreichend geregelt, insbesondere die Bedürfnisregelung werde durch die Behörden streng angewandt.

Im Anschluss daran wurden die aufgrund der Urteile des VG Köln aus dem Jahr 2014 zu der Genehmigung von Sportordnungen erforderlichen möglichen Änderungen des § 15a WaffG besprochen. Grundlage sämtlicher Genehmigungen für Sportordnungen soll künftig eine Legalitätskontrolle insbesondere anhand der §§ 5 bis 7 AWaffV sein. Das Kriterium des „besonderen öffentlichen Interesses“ sei nach dieser Rechtsprechung auch für den Fall der isolierten Genehmigung einer Schießsportordnung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich.

Schließlich wurde das Thema der sog. Slug Guns angesprochen. Bei den Slug-Guns handelt es sich waffentechnisch um Flinten mit gezogenen Läufen, da Flinten-laufgeschosse verwendet werden. Die Schießsportverbände erklärten, für derartige Flinten keine Schießwettbewerbe anzubieten, so dass ein Bedürfnis für den Erwerb bzw. Besitz von Slug-Guns aus schießsportlicher Sicht nicht bestehe.

Abschließend waren sich die Anwesenden darin einig, dass der Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung überarbeitungsbedürftig sei und zeitnah aktualisiert werden soll.