Infothek Waffenrecht

FAQ - häufig gestellte Fragen und Hinweise zum neuen Waffengesetz

09.12.2011 17:27

Der DSB weist auf die Internetseite des Bundeskriminalamtes hin, auf der Hinweise zum geltenden Waffenrecht sowie zu den Feststellungsbescheiden und Ausnahmegenehmigungen veröffentlicht sind.

 

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Verbot der „kurzen Vorderschaftrepetierflinten“ (Joachim Streitberger – Sprecher des FWR)

Aufgrund häufiger Nachfragen – auch in den letzten Tagen – sieht sich das Forum Waffenrecht e.V. veranlasst, nochmals auf eine gravierende Änderung im Waffengesetz hinzuweisen:

Stichtag 01.10.2008: Das Verbot der „kurzen Vorderschaftrepetierflinten“ tritt in Kraft.

Am 01.10.2008 trat es in Kraft, das Verbot des Umgangs mit „Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt“, so die Norm im Waffenrechtsänderungsgesetz vom 01. April 2008, Anlage 2 Ziff. 1.2.1.2.

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