Infothek Waffenrecht
Gebühren für Waffenkontrollen in Bremen stehen fest
Wie die Senatspressestelle der Hansestadt Bremen am 23.05.2012 mitteilte, hat die Deputation für Inneres und Sport der Einführung von Gebühren für anlassunabhängige Aufbewahrungskontrollen zugestimmt. Hierzu ist eine Änderung der Kostenverordnung für die innere Verwaltung nötig.
Wörtlich heißt es in der Mitteilung: "Die Kontrollen werden jeweils durch zwei Mitarbeiter durchgeführt. Darüber hinaus ist ein Vorbereitungs- und Nachbereitungsaufwand in der Waffenbehörde erforderlich. So müssen abgegebene oder sichergestellte Waffen registriert und verwahrt werden, Bescheide an Betroffene erstellt und gegebenenfalls Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt oder Strafverfahren eingeleitet werden. Insgesamt ist der Aufwand mit 139 Euro zu beziffern. Für die Nachkontrolle bei Beanstandungen ist eine Gebühr von 70 Euro vorgesehen."
Ferner wurde beschlossen, in Bremen auch für Regelüberprüfungen der Zuverlässigkeit (§ 4, Abs. 3 WaffG) eine Gebühr zu erheben. Je nach Aufwand sollen hierfür zukünftig zwischen 25 und 75 Euro berechnet werden.
Die entsprechende Sitzungsvorlage zur Änderung der Kostenverordnung für die innere Verwaltung kann unter diesem Link und der Entwurf für die geänderte Kostenverordnung unter diesem Link im Volltext eingesehen werden. Eine ausführliche Begründung für die Einführung der genannten Gebühren steht hier zum Abruf bereit.