Infothek Waffenrecht

Gebühren in Baden-Württemberg

09.12.2011 17:47

Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung ist vor allem in Baden-Württemberg eine kostspielige Angelegenheit. Während in anderen Bundesländern die Hoheit zu Gebührenerhebung beim Land liegt, dürfen in Baden-Württemberg mangels landesrechtlicher Kompetenz Städte und Landkreise ungehindert ihr Haushaltsdefizit von Sportschützen und Jägern ausgleichen lassen.

Hierbei interessiert nicht, dass in der Begründung des Änderungsgesetzes zum Waffengesetz ausdrücklich steht, dass die Kontrolle im öffentlichen Interesse erfolgt. Liegt mithin kein privates Interesse vor, ist eine Gebührenerhebung für staatliches Handeln schlicht rechtswidrig.

Die nachfolge (noch nicht vollständige) Übersicht zeigt, dass es für Sportschützen und Jäger nun darauf ankommt, wo sie wohnen. Während in einigen Städten und Kreisen in sachgerechter Weise für eine verdachtsunabhängige Kontrolle ohne Beanstandungen keine Gebühren erhoben werden, werden z.B. im Landkreis Ravensburg bis zu 10.000 € fällig.