Infothek Waffenrecht

Gebührenordnung im Saarland

17.09.2015 15:20

Die Kostenverordnung zum Waffengesetz von 1990 gilt zwar noch mit den heute in Euro umzurechnenden D-Mark Beträgen. Die Länder sind jedoch verpflichtet, bis spätesten 14.8.2018 eigene Gebühren- und Kostenordnungen zu erlassen.

Dies ist eine der Folgen der so genannten Föderalismusreform, die im Waffenänderungsgesetz 2008 die bisherigen Regelungen aufgehoben haben. Bisher haben die meisten Bundesländer bereits entsprechende Regelwerke mit teilweise sehr unterschiedlichen Gebührensätzen erlassen.

Nun hat auch das Ministerium für Inneres und Sport des Saarlandes den Entwurf einer Änderung des Allgemeinen Gebührenverzeichnisses mit der Einfügung waffenrechtlicher Gebühren vorgelegt. Die Neuregelung bezweckt, eine dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand gerecht werdende Anpassung der Gebührensätze vorzunehmen.

Hierbei werden grundsätzlich die Gebührentatbestände aus der Kostenverordnung zum WaffG übernommen sowie durch zusätzliche Gebührentatbestände aufgrund neuer waffenrechtlicher Verwaltungsaufgaben ergänzt.

Als erfreulich ist festzustellen, dass das Saarland sich an die Auffassung des Bundesgesetzgebers hält, für die anlasslosen Kontrollen der ordnungsgemäßen Aufbewahrung keine Gebühren zu erheben. Ob es an diesen insgesamt nicht aus dem Rahmen fallenden Gebührensätzen noch Änderungen geben wird, bleibt dem laufenden Anhörungs- und Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.