Infothek Waffenrecht

Genehmigung der Sportordnung

31.07.2012 15:10

Mit Bescheid vom 20.6.2012 hat das zuständige Bundesverwaltungsamt in Köln die vom DSB zur Genehmigung gestellten Änderungen der Sportordnung, hier Liste B, abgelehnt. Hiergegen hat der Deutsche Schützenbund inzwischen Widerspruch eingelegt, über den das Bundesverwaltungsamt selbst entscheidet.

Sollte der Widerspruch keinen Erfolg haben, bleibt dem DSB nur der Weg einer verwaltungsgerichtlichen Klage auf Genehmigung der Sportordnung vor dem Verwaltungsgericht Köln.