Infothek Waffenrecht
Gesetzentwurf zum Waffenrecht
Sowohl im Bundesrat wie auch im Bundestag sind derzeit Gesetzesinitiativen zur Überarbeitung des Waffenrechts anhängig.
Interessierte können die Debatten dazu auch im Parlamentsfernsehn mit verfolgen.
Nachdem die Bundesregierung ihren „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften“ am 27. Januar 2017 dem Bundesrat zur Stellungnahme übersandt hat (Bundesrats-Drucksache 61/17) haben die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates am 28. Februar 2017 Empfehlungen zur Stellungnahme ausgesprochen (Bundesrats-Drucksache 67/1/17). In diese Empfehlungen sind die Gesetzesanträge der (bald Schützen-) Freien Hansestadt Bremen vom 10. Januar 2017 (Bundesrats-Drucksache 5/17) sowie des Landes Hessen vom 23. September 2016 (Bundesrats-Drucksache 357/16) eingearbeitet worden: Bremen will ein Verbot bestimmter halbautomatischer Langwaffen, Hessen die verpflichtende Regelabfrage zur Zuverlässigkeit bei den Verfassungsschutzbehörden. Der Antrag von Hessen ist bereits im Bundesrat verabschiedet und am 9. November 2016 in den Bundestag eingebracht worden (Bundestags-Drucksache 18/10262).
Über die Beschlussempfehlungen wird der der Bundesrat in seiner Sitzung am 10. März 2017 (TOP 30) entscheiden. Wird der Antrag angenommen, fließt er in die Beratungen des Bundestages ein.
Nach Ablauf der einzuhaltenden Fristen hat die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf am 20. Februar 2017 in den Bundestag eingebracht (Bundestags-Drucksache 18/11239). Die Verbände hatten in vergangenen Gelegenheiten, zu den vorgeschlagenen Änderungen Stellung zu nehmen.
Der DSB hat - mit den anderen Verbänden - hierzu eine umfangreiche Stellungnahme erarbeitet, in der insbesondere die Regelungen zur Aufbewahrung hinsichtlich der erforderlichen Schränke kritisiert wurden; den Vorschlägen der Verbände ist leider nicht gefolgt worden.
Über den Gesetzentwurf wird der Deutsche Bundestag in seiner 221. Sitzung am 10. März 2017 um 11:10 Uhr beraten (TOP 29 und 52). Gleichzeitig wird über den Antrag der Grünen vom 21. September 2016 „Handlungsbedarf im Waffenrecht für mehr öffentliche Sicherheit“ entschieden, zu dem der Innenausschuss im vergangenen Jahr eine öffentliche Anhörung durchgeführt hat.
Der Bundestag wird den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss und den beteiligten Justizausschuss verweisen. In diesem Verfahren wird der DSB weiterhin seine Bedenken und Vorschläge zu einer sachgerechten Regelung vor allem hinsichtlich der Aufbewahrung einbringen.