Infothek Waffenrecht

Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes

03.02.2017 15:17

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, dem 25. Januar, den „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften“ beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet. Dieser hat nun – wegen der von der Bundesregierung dargelegten besonderen Eilbedürftigkeit – drei Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Nach Ablauf dieser Frist, die um weitere 3 Wochen verlängert werden kann, ist die Bundesregierung berechtigt, den Gesetzentwurf dem Bundestag zuzuleiten.

Dort werden nach der 1. Lesung die Ausschüsse mit dem Entwurf befasst, bevor eine abschließende Entscheidung in 2. Und 3. Lesung – noch vor der Sommerpause – erfolgen wird.

Neben einer Vielzahl einzelner Änderungen ist besonders wichtig die Neuregelung der Aufbewahrung in § 36 Waffengesetz und § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung. Wir haben hierüber bereits berichtet. Der Text kann hier nachgelesen werden