Allgemeines
Hilfestellungen des Deutschen Schützenbundes zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung
Am 25. Mai 2018 treten die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das diese Verordnung ergänzende Bundesdatenschutzgesetz neu (BDSG) in Kraft. Damit verbunden sind Veränderungen der Rechtslage im Bereich des Datenschutzes, die es auf Seiten von Vereinen und Verbänden zu beachten gilt.
Durch verschiedene Veröffentlichungen in der Presse, sind derzeit viele Verantwortliche in den Vereinen von den in der DSGVO vorgesehenen exorbitanten Bußgeldern aufgeschreckt, die bis zu 20 Millionen Euro betragen können. Die folgenden Ausführungen sollen zur Versachlichung des Themas beitragen und den vielen ehrenamtlich aktiven Vereinsvorständen im Deutschen Schützenbund als Leitfaden dienen, um so einige Besorgnis zu nehmen.
Da in Deutschland traditionell ein hohes Datenschutzniveau und ausdifferenziertes Regelwerk gelten und die Systematik der neuen EU-Regelungen sich daran orientieren, wird sich grundlegend wohl nicht viel ändern. Seien es die Grundlagen für die Datenverarbeitung (zum Beispiel aufgrund gesetzlicher Generalklausel oder Einwilligung der Betroffenen), die Grundprinzipien (zum Beispiel Datensparsamkeit, Zweckbindung, Transparenz), die technischen und organisatorischen Maßnahmen oder die Rechte der betroffenen Personen: Wenn Sie sich bereits bislang mit dem Datenschutz beschäftigt haben, wird Ihnen vieles bekannt und vertraut vorkommen.
Als Vorstand eines Vereins, also als „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO, müssen Sie nun prüfen, welche Maßnahmen in Abhängigkeit der Größe, Art und Struktur Ihres Vereins ergriffen werden müssen, um den datenschutzrechtlichen Vorgaben aus der DSGVO und dem BDSG ausreichend Rechnung zu tragen. Generell gilt: Je kleiner der Verein, je weniger Daten Sie verarbeiten und je weniger Personen mit den Daten umgehen, desto geringer wird der Aufwand sein, den Sie betreiben müssen.
Um den Datenschutz in Ihrem Verein effektiv zu gewährleisten, haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, die zum Teil freiwillig sind, zum Teil aber auch bereits verpflichtend in der DSGVO oder im BDSG festgelegt sind.
Zur Klärung der Frage, welche Anpassungsprozesse im Verein hierzu im Einzelnen erforderlich sind und welche Aufgabenstellungen sich damit für Ihren Verein ergeben, soll eine Checkliste mit 10 Punkten dienen.
Diese finden Sie unter: www.ziel-im-visier.de
Weitere sehr hilfreiche Informationen wie zusätzliche Checklisten, Erläuterungen, Hinweise, Muster und regelmäßige Webinare zum Thema Datenschutz mit der Möglichkeit, auch selbst Fragen zu stellen und Antworten für die eigene Umsetzung zu erhalten, finden Sie im Datenschutzportal der Führungs-Akademie des Deutschen Olympischen Sportbundes (siehe Flyer und www.fuehrungs-akademie.de).
Sollten Rückfragen sein, bitte per e-Mail an: datenschutz(at)dsb.de