Anti-Doping
Hinweis zu Medikamenten und TUE
Wenn Testpool-Athleten auf ein Medikament angewiesen sind, benötigen sie je nach Testpoolzugehörigkeit ggf. eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE). In einem solchen Fall sollten sich Athleten mit dem NADA-Ressort Medizin in Verbindung setzen, um die Notwendigkeit einer TUE zu klären. Informationen, ob ein Medikament verbotene Substanzen enthält, erhalten Sie in der Medikamenten-Datenbank www.nadamed.de.