Anti-Doping

Hinweis zu Medikamenten und TUE

26.08.2011 13:43

Wenn Testpool-Athleten auf ein Medikament angewiesen sind, benötigen sie je nach Testpoolzugehörigkeit ggf. eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE). In einem solchen Fall sollten sich Athleten mit dem NADA-Ressort Medizin in Verbindung setzen, um die Notwendigkeit einer TUE zu klären. Informationen, ob ein Medikament verbotene Substanzen enthält, erhalten Sie in der Medikamenten-Datenbank www.nadamed.de.

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Bericht: NADA

Bild: NADA