Infothek Waffenrecht
Hinweise des Innenministeriums Baden-Württemberg zum Vollzug des Waffenrechts
In einem Schreiben an die beteiligten Verbände bedankt sich das Innenministerium des Bundeslandes Baden-Württemberg für die Beteiligung an der Ausgestaltung der Textfassung für die Hinweise zum Vollzug des Waffenrechts.
Die Hinweise sind am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung im Gemeinsamen Amtsblatt am 29. Mai 2013 in Kraft getreten.
Das Anschreiben sowie die kompletten Hinweise zum Vollzug des Waffenrechts stehen Ihnen hier zur Ansicht und zum Download zur Verfügung.