Lehrgänge

Informationen zur JugendBasisLizenz

24.04.2003 00:00

Das neue Waffengesetz verlangt für die Jugendarbeit in den Schützenvereinen eine zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Person, die das Schießen beaufsichtigt. Diese ist nach § 27 WaffG für das Luftgewehrschießen von unter 14 Jährigen und für das Kleinkaliberschießen von unter 16 Jährigen erforderlich.

Aufgrund eines Beschlusses des Gesamtvorstandes des Deutschen Schützenbundes vom 22.03.2003 wird die JugendBasisLizenz eingeführt, die die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit für den Bereich des Deutschen Schützenbundes bescheinigt. Personen, die bereits über eine Lizenz zur Jugendarbeit (Trainer, Jugendbetreuer und ähnliches) verfügen, benötigen die JugendBasisLizenz nicht, da deren Qualifikation bereits ausreichend nachgewiesen ist.

Für eine Übergangszeit bis zum 31.03.2004 kann diese Lizenz von Personen, die seit mindestens drei Jahren aktiv in der Jugendbetreuung sind , beim DSB beantragt werden. Weitere Voraussetzung für die Erteilung ist der Nachweis der Sachkunde. Die Bearbeitungsgebühr beträgt voraussichtlich 25 Euro und ist im Voraus auf das im Antrag genannte Sonderkonto des DSB einzuzahlen. Die Lizenzkarten werden ab Juli an die Antragsteller verschickt.

Nach der Übergangszeit muss zur Erlangung der Lizenz ein Lehrgang von mindestens 15 Unterrichts-Einheiten absolviert werden. Diese Lehrgänge werden voraussichtlich ab Herbst 2003 dezentral angeboten und bieten allen unabhängig von ihrer bisherigen praktischen Erfahrung die Möglichkeit, die JugendBasisLizenz zu erwerben.

Weitere Informationen sowie ein Antragsformular finden Sie hier.