Infothek Waffenrecht

Innenministerkonferenz will Ausschluss von Waffen prüfen

18.02.2014 09:56

Auf ihrer Herbstsitzung fasste die Innenministerkonferenz (IMK) auf Antrag des Landes Baden-Württemberg am 25.Oktober 2013 folgende Beschlüsse:

1. Die IMK bittet den Bundesminister des Innern, in Abstimmung mit dem Fachbeirat Schießsport und weiteren waffentechnischen und kriminalpolizeilichen Experten zu prüfen,

- ob und inwieweit bestimmte Schusswaffen/Munition unter Berücksichtigung der Deliktsrelevanz vom sportlichen Schießen ausgeschlossen werden sollten;

- wie der private Besitz von Schusswaffen weiter reduziert und auf das tatsächlich notwendige Bedürfnis beschränkt werden kann.

2. Sie bittet den Bundesminister des Innern, ihr zur Herbstsitzung 2014 über den Stand zu berichten.

Das Land Bayern verwies hierzu auf den Prüfungsprozess von 2009 und sieht keine Notwendigkeit für eine erneute Prüfung.

Der DSB wird seine Position zu diesen Fragen gegenüber dem BMI und im Fachbeirat Schießsport (vgl. § 15 b WaffG) den Beteiligten darlegen.

Zur Beschlussniederschrift über die 198. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 04. bis 06. Dezember 2013 in Osnabrück führt dieser Link.