Infothek Waffenrecht
Keine Gemeinnützigkeit für KK-Verein in Großbritannien
In Großbritannien hat eine Kommission, die für die Anerkennung eines Vereins
als gemeinnützig zuständig ist, entschieden, dass ein Kleinkaliber-Verein die
Voraussetzungen deswegen nicht erfüllt, weil der Schießsport kein
gesundheitsfördernder Sport ist.
Das englische Recht fordert für die Anerkennung als gemeinnützig im Sport - ähnlich wie im deutschen Recht -, dass der Sport als wesentliches Element der "körperliche Ertüchtigung" (healthy recreation) dient. Dies sah die Kommission nicht als gegeben an, weil das KK-Schießen nicht der körperlichen Gesundheit und Fitness (physical health and fitness) diene.
Nachdem in der Bundesrepublik Deutschland bereits das Finanzministerium die
Gemeinnützigkeit für das IPSC-Schießen durch Erlass ausgeschlossen hat, ist
dies nun ein weiterer gegen den Schießsport gerichteter Schritt - zwar zur
Zeit nur in Großbritannien, aber...???
Die komplette Meldung in englischer Sprache finden Sie über diesen Link.