Infothek Waffenrecht

Keine Gemeinnützigkeit für KK-Verein in Großbritannien

19.02.2015 09:48

In Großbritannien hat eine Kommission, die für die Anerkennung eines Vereins

als gemeinnützig zuständig ist, entschieden, dass ein Kleinkaliber-Verein die

Voraussetzungen deswegen nicht erfüllt, weil der Schießsport kein

gesundheitsfördernder Sport ist.

Das englische Recht fordert für die Anerkennung als gemeinnützig im Sport - ähnlich wie im deutschen Recht -, dass der Sport als wesentliches Element der "körperliche Ertüchtigung" (healthy recreation) dient. Dies sah die Kommission nicht als gegeben an, weil das KK-Schießen nicht der körperlichen Gesundheit und Fitness (physical health and fitness) diene.

Nachdem in der Bundesrepublik Deutschland bereits das Finanzministerium die

Gemeinnützigkeit für das IPSC-Schießen durch Erlass ausgeschlossen hat, ist

dies nun ein weiterer gegen den Schießsport gerichteter Schritt - zwar zur

Zeit nur in Großbritannien, aber...???

Die komplette Meldung in englischer Sprache finden Sie über diesen Link.