Infothek Waffenrecht

Klage gegen Waffenrecht - Winnender Eltern in Straßburg

14.06.2013 10:39

Die Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!" will gemeinsam mit Hinterbliebenen des Winnender Amoklaufs ein Verbot tödlicher Sportwaffen erreichen. Dazu hat sie eine Klage gegen das deutsche Waffengesetz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingelegt, teilte die Initiative am Dienstag mit. Zuvor hatten zwei Eltern von in Winnenden getöteten Kindern und die Initiative vergeblich vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geklagt. Im Januar hatte das Gericht entschieden, dass das nach dem Amoklauf bereits verschärfte Waffengesetz nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Die Verfassungsbeschwerden wurden daher nicht zur Entscheidung angenommen.

Doch die Initiative hält dies nicht für ausreichend. Der Gesetzgeber habe eine verfassungsrechtliche Pflicht, das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Bürger zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass der Staat zwar die Bürger vor dem Missbrauch von Schusswaffen schützen muss. Wie dies jedoch geschehe, liege in staatlichem Ermessen. Nur wenn keinerlei Schutzmaßnahmen getroffen seien, könne das Bundesverfassungsgericht eine Verletzung der Schutzpflicht feststellen. Im Waffengesetz sei der Waffenbesitz an Bedingungen geknüpft. Damit sei der Gesetzgeber seiner Schutzpflicht ausreichend nachgekommen, so das Karlsruher Gericht. Beim Amoklauf in Winnenden hatte ein 17-jähriger ehemaliger Schüler am 11. März 2009 in einer Schule neun Schüler und drei Lehrerinnen erschossen und auf der Flucht weitere drei Menschen erschossen. [mehr]

(Quelle: epd)