Waffenrecht
Kleine Anfrage zum Waffenrecht
Nach den Taten in Rot am See und Hanau stellten Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Kleine Anfrage (Drucksache 19/17365) zur Verbreitung von Schusswaffen in Privatbesitz in Deutschland 2020, die die Bundesregierung nun beantwortet hat.
Die fragenstellende Fraktion nimmt den Reformprozess, der zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz geführt hat, zum Anlass, nach Erkenntnissen der Bundesregierung hinsichtlich des privaten Waffenbestands in Deutschland zu fragen und erinnert in diesem Zusammenhang an ihre Forderung, eine Opferstatistik einzuführen, die weitergehende Aussagen hinsichtlich des verwendeten Tatmittels zulässt, als dies gegenwärtig auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) möglich ist.