Anti-Doping

Kurzinfusionen nicht mehr ohne TUE möglich

20.04.2011 00:00

Aus aktuellem Anlass ergeben sich schärfere Bestimmungen für Infusionen. Darauf weist die NADA insbesondere die im Spitzensport tätigen Ärzte hin. Danach dürfen auch Infusionen in kleinen Dosen (so genannte Kurzinfusionen) nur mit vorher erteilter medizinischer Ausnahmegenehmigung (TUE) verabreicht werden, auch wenn die Menge unter 50 ml liegt und die Substanz grundsätzlich erlaubt ist.

Im Rahmen eines Krankenhausaufenthalts sind Kurzinfusionen sowie Infusionen erlaubter Substanzen weiterhin rechtmäßig.

Die Welt Anti-Doping-Agentur (WADA) weist in diesem Zusammenhang explizit darauf hin, dass weiterhin nur intravenöse In­jek­tionen mit einer Spritze über eine Nadel oder über Butterfly zugelassen sind. Generell darf dabei die Gesamt­menge 50 ml auch bei erlaubten Substanzen nicht überschreiten.

Der TUE-Standard ist entsprechend angepasst worden. Dazu auch die Meldung auf der Homepage der NADA sowie das online gestellte Dokument. [mehr]

    

Bericht: NADA - Nationale Anti Doping Agentur

Bild: NADA - Nationale Anti Doping Agentur