Infothek Waffenrecht
Länder wollen Waffenrecht verschärfen
Der Bundesrat möchte verhindern, dass Extremisten legal an Waffen kommen. Aus diesem Grund hat er in seiner Sitzung am 01.02.2013 einen auf Antrag des Landes Niedersachsen eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes beschlossen.
In Zukunft sollen die Genehmigungsbehörden bei der regelmäßigen Zuverlässigkeitsprüfung auch Auskünfte von Verfassungsschutzbehörden abfragen. Dies sei insbesondere dann sinnvoll, wenn der Waffenbesitzer bisher polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten ist, aber die Verfassungsschützer eventuell schon Erkenntnisse haben, die gegen seine Zuverlässigkeit sprechen, so der Bundesrat. Bislang prüfen die Behörden lediglich das Bundeszentralregister, das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister und die Auskünfte der örtlichen Polizeidienststellen. Insbesondere die Ermittlungen gegen die NSU-Terrorzelle hätten gezeigt, dass der legale Waffenbesitz von Extremisten ein erhebliches sicherheitspolitisches Problem darstelle.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter und legt dabei ihre Auffassung dar.
Den in Verbindung stehenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes (Drucksache 744/12(B)) können Sie unter diesem Link einsehen.
Der Abgeordnete und Sprecher für Innen- und Rechtspolitik der bayerischen Landtags-FDP, Dr. Andreas Fischer, sprach sich in diesem Zusammenhang "gegen eine erneute Verschärfung des Waffengesetzes zu Lasten der rechtstreuen Jäger, Sportschützen und Waffensammler aus". Wörtlich sagte Fischer: "Der bürokratische Aufwand der Regelüberprüfung bei den Verfassungsschutzbehörden wäre enorm, wohingegen ein praktischer Sicherheitsgewinn nicht erkennbar ist." Die vollständige Mitteilung der bayerischen FDP zu diesem Thema können Sie unter diesem Link abrufen.