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Landgericht Mainz entscheidet in Sachen SSV-RLP im April

14.03.2013 15:10

Vor dem Landgericht Mainz fand heute die Güte- und Hauptverhandlung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren des Sportschützenverbandes Rheinland-Pfalz (SSV-RLP) gegen den Deutschen Schützenbund (DSB) statt.

 

Der Vorsitzende des Gerichts wies auf die rechtlichen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Eilbedürftigkeit im einstweiligen Rechtsschutz hin. Außerdem wurde diskutiert, ob eine Anspruchsgrundlage für die Aufnahme des SSV-RLP in den Deutschen Schützenbund gegeben ist.

Nach intensiver Diskussion mit den Beteiligten wurden zwei Vorschläge zur gütlichen Beilegung des Verfahrens vorgebracht: Zum einen schlug das Gericht vor, den SSV-RLP als besonderes Mitglied aufzunehmen bis dieser eine Anerkennung als Schießsportverband durch das Bundesverwaltungsamt vorweisen kann.

Rechtsanwalt Klaus Seeger, ehemaliger Präsident des Hessischen Schützenverbandes und Ehrenmitglied im DSB, der den Deutschen Schützenbund vertrat, wies zurecht darauf hin, dass mit diesem Vorschlag die rechtlichen Probleme nicht gelöst sondern nur aufgeschoben wären und die Sportschützen im SSV-RLP nach wie vor keine Rechtssicherheit hätten.

Er selbst unterbreitete demgegenüber den Vorschlag, den SSV-RLP als Mitglied des Pfälzischen Sportschützenbundes (PSSB) aufzunehmen. Der im Gericht anwesende Präsident der PSSB, Horst Bremer, stimmte diesem Vorschlag zu. Dieser Ansatz, der für die Schützen im SSV-RLP zu einer sofortigen und abschließenden Lösung führen sollte, eine weitere Teilnahme an Wettbewerben im Deutschen Schützenbund und zufriedenstellende waffenrechtliche Situation gesichert hätte, wurde zum Bedauern des DSB von Seiten des Sportschützenverbandes Rheinland-Pfalz abgelehnt.

Nach der Erörterung weiterer Rechtsfragen setzte der Vorsitzende des Gerichts den Termin zur Entscheidung auf den 11. April 2013 fest.