Allgemeines
Landgericht Mainz hebt einstweilige Verfügung auf
In dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren des Sportschützenverbandes Rheinland-Pfalz (SSV-RLP) gegen den Deutschen Schützenbund (DSB) hat das Landgericht Mainz heute Mittag seine Entscheidung verkündet. Es hat die vom SSV-RLP im Dezember letzten Jahres gegen den DSB erwirkte einstweilige Verfügung aufgehoben. Eine Begründung liegt noch nicht vor, die schriftlichen Entscheidungsgründe werden den Beteiligten nächste Woche zugestellt.
Mit dieser Entscheidung ist die vom SSV-RLP gerichtlich erstrittene vorläufige Mitgliedschaft im DSB beendet. Zwar ist gegen die Entscheidung des Landgerichts die Einlegung von Rechtsmitteln möglich, ob der SSV-RLP hiervon Gebrauch machen wird, bleibt abzuwarten.
Der DSB ist jedenfalls nach wie vor bereit, im Interesse der betroffenen Sportschützen mit dem SSV-RLP sowie dem Rheinischen Schützenbund und dem Pfälzischen Sportschützenbund nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen, die den Sportschützen eine weitere Teilnahme an Wettbewerben im Deutschen Schützenbund ermöglicht und die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird.