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Landtag Schleswig-Holstein: Drei Anträge entschieden

18.05.2012 11:50

Noch vor den Neuwahlen hat der Schleswig-Holsteinische Landtag in seiner Sitzung am 21. März 2012 über drei Anträge der Fraktionen SSW, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE (Drucksachen 17/1874, /1904 und /1907) entschieden.

Der DSB-Waffenrechtsnewsletter berichtete über diese Anträge und eine in diesem Zusammenhang formulierte Stellungnahme der Neuen Richtervereinigung bereits Anfang März. Sie können diese Meldung erneut unter diesem Link abrufen. Der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags Schleswig-Holstein hatte zuvor nach der durchgeführten Anhörung zu den Anträgen folgende Beschlussempfehlungen ausgesprochen:

  • 1. Antrag Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 17/1904, u.a. Verbot GK-Waffen, häusliche Aufbewahrung):
    Ablehnung: CDU / SPD / FDP – Zustimmung: B 90/GRÜNE / DIE LINKE / SSW
  • 2. Antrag DIE LINKE (Drucksache 17/1907, Aufbewahrung in Arsenalen):
    Ablehnung: CDU / SPD / FDP / B 90/GRÜNE – Zustimmung: DIE LINKE – Enthaltung SSW
  • 3. Antrag SSW (Drucksache 17/1874):
    a) Ziffern 1 und 3 (mehr Kontrollen / Zugriff Polizei auf NWR)
    Ablehnung: CDU / FDP – Zustimmung: SPD/ B 90/GRÜNE /DIE LINKE / SSW
    b) Ziffer 2 (bundesweite Waffensteuer)
    Ablehnung: CDU / SPD / FDP – Enthaltung: B 90/GRÜNE / DIE LINKE / SSW

Der Landtag folgte in einer Sammeldrucksache diesen Empfehlungen, so dass alle Anträge keinen Erfolg hatten. Sie können dies in der Ausschussniederschrift auf Seite 21 unter diesem Link und im Plenarprotokoll auf Seite 6634 mit Drucksache 17/2390 nachlesen. Damit sind die Anträge zwar erledigt, jedoch bleibt abzuwarten, wie sich im Zusammenhang mit den Koalitionsverhandlungen neue politische Konstellation ergeben, nach denen die behandelten Fragen erneut gestellt werden.