Anti-Doping
Meldung für das Dritte Quartal
Bis zum 25.06.2013 müssen die Sportler, die in ADAMS gemeldet sind, ihre Whereabouts-Meldungen für das 3. Quartal eingegeben und abgeschickt haben. Sollte die Meldung nicht pünktlich oder vollständig bis zu diesem Termin bei der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) in ADAMS eingegangen sein, droht ein sogenannter Strike wegen eines Meldepflichtverstoßes.
![](https://www.dsb.de/typo3temp/assets/_processed_/5/a/csm_Logo_ADAMS_de97f179d2.jpg)
Drei Strikes führen zu einer Sanktion, die, unter Umständen, zu einem Jahr Sperre führen kann.