Allgemeines

Mindestlohn im Sport

10.03.2015 08:51

Im Zusammenhang mit der Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) zum 1. Januar 2015 gab es in den vergangenen Wochen einige Unsicherheiten und eine Reihe von klärungsbedürftigen Problemen, die von Sportvereinen, -verbänden und Ligen an den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) herangetragen wurden.

Diese betrafen insbesondere die Fragen, ob und wann Übungsleiter/Trainer, ehrenamtlich mitarbeitende Vereinsmitglieder mit Aufwandsentschädigung sowie Vertragssportler/-amateure dem Mindestlohngesetz unterfallen.

Hierüber haben Vertreter des DOSB und des Deutschen Fußball-Bundes mit der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, am 23. Februar 2015 in Berlin gesprochen. Erfreulicherweise konnten für diese Fragen und Probleme gute Lösungen gefunden werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie über diesen Link.