Waffenrecht

Mitgliedstaaten verabschieden EU-Beschränkungsvorschlag zu bleihaltiger Schrotmunition

30.06.2026 13:14

Der Deutsche Schützenbund (DSB) begrüßt die deutlichen Verbesserungen am Beschränkungsvorschlag der EU-Kommission zu bleihaltiger Munition, die der REACH-Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten nun angenommen hat. Gleichzeitig weist der DSB darauf hin, dass kritische Punkte für den Schießsport weiterhin bestehen und einer praxisgerechten Lösung bedürfen.

Foto: DSB / Die ursprünglich vorgesehene Beschränkung von bleihaltiger Kugelmunition für Gewehr und Pistole wurde aus dem Vorschlag entfernt.
Foto: DSB / Die ursprünglich vorgesehene Beschränkung von bleihaltiger Kugelmunition für Gewehr und Pistole wurde aus dem Vorschlag entfernt.

Deutliche Verbesserungen gegenüber dem Ursprungsentwurf
In der Sitzung des REACH-Ausschusses am 26. Juni wurde der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Beschränkung von bleihaltiger Schrotmunition im Außenbereich („outdoor“) angenommen. Der nun verabschiedete Text unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom ursprünglichen Entwurf aus dem Frühjahr 2025:

  • Keine Beschränkung von Kugelmunition: Die ursprünglich vorgesehene Beschränkung von bleihaltiger Kugelmunition für Gewehr und Pistole wurde aus dem Vorschlag entfernt. Dies gilt nach dem aktuellen Entwurf auch für Flintenlaufgeschosse, die teilweise beim Vogelschießen verwendet werden.

  • Verlängerte Übergangsfrist: Die Übergangsfrist für das Inkrafttreten der Beschränkung von Bleischrot wurde von ursprünglich drei auf nun sieben Jahre verlängert. Dies schafft mehr Zeit für notwendige Anpassungen.

  • Angepasste Ausnahmeregelungen für den Schießsport: Die Ausnahmebedingungen für die weitere Verwendung von Bleischrot im Sportschießen wurden angepasst und relativiert (u.a. wurde das 90%-Recyclingerfordernis aus den ersten Vorschlägen gestrichen etc.). Auch wenn damit teilweise Einschränkungen verbunden sind, werden schießsportspezifische Belange im finalen Text deutlich besser berücksichtigt als im ersten Entwurf der Kommission.

Walter Wolpert, Vizepräsident Recht des Deutschen Schützenbundes, erklärt: „Die nun vorliegende Fassung des EU-Beschränkungsvorschlags zeigt, dass sich sachliche Argumente und die gemeinsame Stimme der Schießsport- und Jagdverbände in Europa durchaus Gehör verschaffen können. Die Herausnahme der Kugelmunition und die verlängerten Übergangsfristen sind aus Sicht des Deutschen Schützenbundes wichtige Erfolge für den Schießsport in Deutschland und Europa. Diese und weitere Verbesserungen gehen auch auf die intensive fachliche Arbeit des DSB und weiterer betroffener Verbände aus den Bereichen Schießsport, Jagd und Industrie zurück. Gleichzeitig bleibt der Entwurf für viele Schießstände und Vereine in Deutschland eine ernsthafte Herausforderung. Die vorgesehenen bürokratischen Pflichten und baulichen Anforderungen drohen insbesondere kleinere, ehrenamtlich geführte Schießstände zu überfordern und traditionsreiche Angebote wie das Vogelschießen in einzelnen Regionen zu gefährden. Wir werden uns deshalb in der nun folgenden parlamentarischen Phase weiter mit Nachdruck für praxisgerechte Lösungen einsetzen.“

Weiterhin kritische Punkte aus Sicht des Schießsports
Trotz der Verbesserungen bleibt der Beschränkungsvorschlag aus Sicht des DSB in zentralen Punkten problematisch:

  1. Unverhältnismäßige Bürokratie für Schießstandbetreiber: Die mit den Ausnahmeregelungen verbundenen umfangreichen Kontroll- und Berichtspflichten für Schießstandbetreiber – häufig ehrenamtlich geführte Vereine – sind aus Sicht des DSB nicht verhältnismäßig und in der Praxis kaum umsetzbar. Sie würden einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand erzeugen, der die ehrenamtlichen Strukturen im Schießsport überlastet.

  2. Massiver Investitionsbedarf durch bauliche Risikomanagementmaßnahmen Die im Entwurf genannten Risikomanagementmaßnahmen für Schießstände, insbesondere die geforderten baulichen Blei-Begrenzungsmaßnahmen (z.B. Wälle, Netze, Böschungen oder Bodenbedeckungen), sind für gemeinnützige Vereine häufig finanziell nicht darstellbar. Für viele vereinsgeführte Flintenschießstände würde dies faktisch das Ende der Nutzung von Bleischrot bedeuten.

  3. Bedrohung traditioneller Formen des Schützenwesens Nach dem aktuellen Stand des Beschränkungsvorschlags wäre das traditionelle Vogelschießen mit Schrotmunition – wie es etwa im Sauerland verbreitet ist – weiterhin (trotz der Herausnahme von Flintenlaufgeschossen) von der Beschränkung betroffen. Für diese regional tief verankerte Form des Schützenbrauchtums stellt der Vorschlag eine ernsthafte Existenzbedrohung dar, wenn keine tragfähigen Ausnahmeregelungen oder Alternativen gefunden werden.

Der DSB hat diese und weitere Punkte in einer ausführlichen Stellungnahme zum Kommissionsentwurf festgehalten und der Politik zur Verfügung gestellt. Darin wird deutlich, dass der Vorschlag trotz wichtiger Verbesserungen weiterhin kritisch zu bewerten ist.

Nächste Schritte auf europäischer Ebene
Der Beschränkungsvorschlag der Kommission tritt nun in eine dreimonatige Prüfphase durch das Europäische Parlament und den Rat der EU ein. Für den DSB liegt der Schwerpunkt auf der weiteren politischen Arbeit: konstruktive Gespräche mit Politik und Behörden zur Ausgestaltung der Ausnahmeregelungen, Einsatz für praxistaugliche Lösungen, die die Lebenswirklichkeit gemeinnütziger, ehrenamtlich geführter Schützenvereine berücksichtigen.

Der Deutsche Schützenbund informiert fortlaufend über das weitere Verfahren und die Auswirkungen auf den Schießsport in Deutschland. Den zuletzt veröffentlichen Beschränkungsvorschlag der EU-Kommission ist über folgenden Link abrufbar.