Infothek Waffenrecht
Nationales Waffenregister
In ihrer Herbstsitzung vom 11. Dezember 2014 hat sich die
Innenministerkonferenz (IMK) unter TOP 15 (ab Seite 19) auch mit dem Thema des Nationalen Waffenregisters befasst. Hierzu lag ein nicht freigegebener Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor.
Die IMK stellt hierzu fest, dass das NWR "weiterhin stabil und sicher" betrieben werden kann. Interessant ist die Feststellung der IMK, dass durch die Abbildung des "Waffenlebenszyklus" im NWR ein Beitrag zur Stärkung der inneren Sicherheit geleistet wird.
Mit der Problematik der illegalen Waffen, die die öffentliche Sicherheit wesentlich bedrohen, setzte sich die IMK nicht auseinander. Das NWR soll jedoch weiter ausgebaut werden.
Den Text des Beschlusses finden Sie über diesen Link.