Infothek Waffenrecht

Nationales Waffenregister beschlossen

18.05.2012 11:47

Am 26. April 2012 beschloss der Bundestag in dritter Lesung das Gesetz zur Errichtung des Nationalen Waffenregisters (NWRG) mit den Stimmen fast aller Parteien. Lediglich die Linken enthielten sich, weil sie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für unzureichend hielt. In ihren Reden begrüßten die Vertreter aller Parteien, dass mit dem Register nun verlässliche Zahlen über den Waffenbesitz in Deutschland verfügbar sein werden.

Die Redner gingen auch auf die aktuelle waffenrechtliche Diskussion ein. In seiner sachlichen Rede hob Günter Lach (CDU/CSU) hervor: "Um eines deutlich zu machen: Das Waffenregister ist eine sinnvolle Modernisierung des legalen Waffenwesens in Deutschland. Es gilt aber weiterhin, den Kampf gegen den unerlaubten Waffenhandel und den Missbrauch von Schusswaffen sowie die steigende Gewaltkriminalität in unserer Gesellschaft mit Nachdruck zu betreiben. Die Statistiken zeigen regelmäßig, dass bei Gewaltdelikten mit Schusswaffen hauptsächlich illegale Waffen eine Rolle spielen. Bei legalen, registrierten Waffen liegt der Missbrauch unter 1 Prozent." Demgegenüber ließ es sich Wolfgang Wieland, MdB (Bündnis 90/Die Grünen) nicht nehmen, wieder einmal das alte Klischee zu verwenden, das Millionen Sportschützen diffamiert: "Aus der Sportwaffe kann die Mordwaffe werden."

Im einzelnen sind die Beiträge im Protokoll der Bundestagssitzung vom 26.4.2012 ab S. 20771 – nachzulesen. Der Gesetzentwurf ist unter diesem Link und die Beschlussempfehlung des Innenausschusses ist unter diesem Link herunterzuladen. Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes ist der 01.07.2012.