Infothek Waffenrecht
Nationales Waffenregister vor dem Start
Wie das zuständige Bundesministerium des Innern in einem Rundschreiben mitteilte, ist unverändert von der geplanten Inbetriebnahme des Nationalen Waffenregisters (NWR) zum 01.01.2013 auszugehen. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür wurden inzwischen durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (NWRG) durch Bundestag und Bundesrat geschaffen.
Dieses Gesetz trat am 1.7.2012 in Kraft. Auch die vom BMI zu erlassene Durchführungsverordnung zum NWRG (DV NWRG) fand am 15.6.2012 die Zustimmung des Bundesrates. Beide Drucksachen stehen Ihnen bei Interesse über den Server des Bundesrates (www.bundesrat.de) zum Download zur Verfügung.
Bereits im Mai hatte der Leiter der Fachlichen Leitstelle Nationales Waffenrecht, Niels Heinrich, im Rahmen der Tagung der Waffenrechtsreferenten der DSB-Landesverbände in Wiesbaden umfangreiche Informationen aus erster Hand weitergegeben (dsb.de berichtete).
Unter diesem Link können weiterführende Details zur Einführung und Umsetzung des Nationalen Waffenregisters abgerufen werden. Hintergrund ist die europäische Waffenrichtlinie, nach der EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, ein computergestütztes Waffenregister auf nationaler Ebene zu schaffen und stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Nach Vorgaben dieser Richtlinie muss das nationale Register allen zuständigen Behörden Zugang zu den gespeicherten Daten eröffnen. Unter diesem Link kann darüber hinaus ein eigener Newsletter zu diesem wichtigen Thema abonniert werden.