Waffenrecht
Neue Richtlinien für den Transport von Munition und Schwarzpulver
Mit der Änderung der so genannten Gefahrgutverordnung sind die zulässigen Mengen für den Transport von Schwarzpulver und Munition deutlich erhöht worden.
Für den privaten Gebrauch können nun folgende Gesamtmengen, ohne die Voraussetzungen eines Gefahrguttransportes zu erfüllen, im PKW (nicht pro Person) transportiert werden:
- 3 kg Schwarzpulver
- 50 kg Munition (Bruttomasse)
Der Transport hat in "handelsüblicher" Verpackung zu erfolgen. Nach einem Schreiben des für diesen Bereich zuständigen Bundesministeriums für Verkehr an den Deutschen Schützenbund reicht hierfür aus, dass es sich um ein im Handel allgemein erwerbbares Behältnis handelt. Es ist also nicht erforderlich, dass der Transport in der jeweiligen Originalverpackung erfolgt.
Ebenso wenig muss beim Transport ein Feuerlöscher mitgeführt werden.
Nur wer mehr als die genannten Mengen transportieren will, hat die Voraussetzungen eines Gefahrguttransportes zu erfüllen: Transport in geprüften Verpackungen, Kennzeichnung mit Gefahrgutzettel und Angabe der UN-Nummer, 2 kg Feuerlöscher.
Die Mitteilung des Bundesministeriums für Verkehr ist auszugsweise unter diesem Link einsehbar.