Infothek Waffenrecht

Neues vom Nachbar Schweiz

24.09.2014 08:58

In einem Bericht der Basler Zeitung kann man lesen, dass auch in unserem Nachbarland bereits gerngfügige Verstöße gegen strafrechtliche Regelungen zu dem Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis führen können.

Ähnlich wie bei uns in Deutschland wird vom Schweizer Bundesgericht der Begriff "wiederholt" als zwei Mal interpretiert, wobei es dann auf die Art des Verstoßes gar nicht mehr ankommt.

Im Schweizer Recht gelten auch Verstöße, die bei uns als Ordnungswidrigkeit angesehen werden, als "Vergehen", denn das Schweizer Recht kennt nur Verbrechen (ähnlich definiert wie bei uns) und Vergehen, die alle anderen Verstöße umfassen.

Mehr dazu über diesen Link.