Infothek Waffenrecht
Normenausschuss Wasserwesen zum Thema Schießstätten
Im Jahresbericht 2012 des Normenausschusses Wasserwesen (NAW) stehen einige Absätze auch zum Thema Schießstätten. Dort heißt es:
Bau und Betrieb von zivilen Schießstätten müssen den sicherheitstechnischen Anforderungen gemäß Schießstand-Richtlinien des Deutschen Schützenbundes (DSB) sowie den vielfältigen Belangen des Umweltschutzes gerecht werden. Von ihnen dürfen nachhaltig keine schädlichen Einwirkungen auf die Umwelt (Wasser, Boden, Pflanze, Tier, Mensch) ausgehen, die sich aus verschiedenen gesetzlichen Regelungen (BImSchG, BBodSchG, WHG, KrW-/AbfG) ergeben.
Darüber hinaus unterliegen stillgelegte Schießanlagen im ersten Jahr nach der Stilllegung den materiellen Anforderungen und Verfahrensfestlegungen des BImSchG und anschließend denen des BBodSchG bzw. der BBodSchV. Betreiber, Behörden und Sachverständige arbeiten daher gemeinsam an einem Dokument, das praktikable Festlegungen zur Einhaltung der umweltrelevanten Anforderungen an zivile Schießstätten enthält.
Die Arbeiten an der Normenreihe DIN 19740 wurden 2010 wieder aufgenommen. Da es sowohl in rechtlicher als auch in technischer Hinsicht seit der Vorlage der vier Norm-Entwürfe (2009 zurückgezogen) neue Entwicklungen gab, wurden die bisher getroffenen Festlegungen als "Steinbrüche" betrachtet und die inhaltliche und strukturelle Neubearbeitung beschlossen. Die neue Norm wird aus zwei Teilen bestehen:
Der Teil 1 legt umweltrelevante technische Anforderungen an die verschiedenen nicht-militärischen und nicht-polizeilichen Schießanlagentypen fest, der Teil 2 enthält die Anforderungen zu den notwendigen Untersuchungsverfahren.