Infothek Waffenrecht
Ordnungsgemäße Schießstandaufsicht unabdingbar
Am 11.04.2012 lief um 20:15 Uhr im Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) die Fernsehsendung "Exakt". Aus Anlass der Mordtat in Genthin wurden unter dem Titel "So leicht kommt man an eine Schusswaffe" mit versteckter Kamera aufgenommene Szenen von Schießstätten gezeigt. Der Journalist gab sich jeweils als interessierter Schütze aus und erhielt von der Aufsicht – nach kurzer Einweisung – eine Waffe mit Munition zum Schießen ausgehändigt. Während des Schießens entfernte sich in den gedrehten Szenen jedoch die Aufsicht vom Schützenstand.
Die verantwortlichen Aufsichtspersonen haben unter Verstoß gegen die ihnen auferlegten Pflichten nach dem Waffengesetz und – soweit es sich um dem Deutschen Schützenbund (DSB) angehörende Vereine gehandelt hat – auch gegen die Regeln des DSB gehandelt, als sie den Schützen jeweils mit Schusswaffe und Munition allein gelassen haben.
Der Deutsche Schützenbund nimmt dies zum Anlass, erneut alle seine Vereine und die verantwortlichen Aufsichtspersonen darauf hinzuweisen, dass die Verpflichtungen zu einer ordnungsgemäßen Schießstandaufsicht unter allen Umständen zu beachten sind. Ein Gastschütze darf grundsätzlich nicht allein mit Schusswaffe und Munition im Schützenstand gelassen werden. Die Verantwortlichen der Vereine sind aufgerufen, bei der Bestellung von Schießstandaufsichten nur zuverlässige und geeignete Personen zu benennen, die eine entsprechende Ausbildung nachweisen können und sich ihrer Verantwortung für die Führung der Schießstandaufsicht in sachgerechter Weise bewusst sind.