Infothek Waffenrecht
„Plenum kompakt“: Verschärfung des Waffenrechts
Der Bundesrat möchte mit einem am 11. April 2014 beschlossenen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Waffenrechts verhindern, dass Extremisten legal an Waffen kommen.
In Zukunft sollen die Genehmigungsbehörden bei der regelmäßigen Zuverlässigkeitsprüfung auch Auskünfte von Verfassungsschutzbehörden abfragen. Dies sei insbesondere dann sinnvoll, wenn der Waffenbesitzer bisher polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten ist, aber die Verfassungsschützer eventuell schon Erkenntnisse haben, die gegen seine Zuverlässigkeit sprechen, begründen die Länder ihren Entwurf.
Bislang prüften die Behörden lediglich das Bundeszentralregister, das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister und die Auskünfte der örtlichen Polizeidienststellen. Insbesondere die Ermittlungen gegen die NSU-Terrorzelle hätten gezeigt, dass der legale Waffenbesitz von Extremisten ein erhebliches sicherheitspolitisches Problem darstelle.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung geschickt, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen. Die Vorlage entspricht einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat bereits im Februar 2013 in den Bundestag eingebracht hatte. Dieser ist wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode der Diskontinuität unterfallen.