Infothek Waffenrecht

Privater Waffenbesitz in Luxemburg

07.09.2015 11:23

In einem Artikel der Zeitung "LuxemburgerWort" erschien am 25. August ein Interessanter Artikel zum Waffenbesitz in Luxemburg, den wir Ihnen nicht vorenthalten wollen.

Bereits im Januar 2013 gab der damalige Justizminister François Biltgen (CSV) seine Absicht bekannt, die bestehende Gesetzgebung über den privaten Waffenbesitz zu verschärfen. Ein Auslöser waren neben einer steigenden Zahl von Amokläufen in den Nachbarländern vor allem die Feststellung, dass in Luxemburg eine „beunruhigend hohe Zahl“ von Waffen im Umlauf sei.

Während einer Pressekonferenz deutete Biltgen an, was der Grund für ein derartiges Aufrüsten sein könnte. Es gebe „Personen, die nur deswegen in einen Schützenverein eintreten, weil dies Voraussetzung für den Antrag auf einen Waffenschein ist“. Im Klartext: Immer mehr Luxemburger Bürger beschaffen sich einen Waffenschein nur, um legal eine Waffe besitzen zu können.

Aus Gründen, die auf der Hand liegen, wenn man der Polizei Glauben schenkt: „Es gibt tatsächlich Personen, die nur zum Selbstschutz eine Waffe zu Hause zu haben wollen. Eine derartige Absicht kann man natürlich niemandem unterstellen“, so ein Polizeisprecher. Legal ist die Anschaffung einer Jagd- oder Sportwaffe zur Selbstverteidigung allerdings nicht.

Biltgens Vorstoß verlief nach dessen Ausscheiden aus der Politik und dem anschließenden Regierungswechsel zunächst im Sand, eine damals angekündigte politische Debatte blieb bisher aus. Die Zahl der offiziell zugelassenen Waffen in Privathand ist dagegen weiter gestiegen. Zum 1. August diese Jahres waren 87.322 genehmigungspflichtige Waffen auf 15.174 Halter in Luxemburg zugelassen. Ein Plus von immerhin 895 Waffen seit 2012.

Während die überwiegende Mehrheit dieser Waffen Luftdruck- oder Feuerwaffen sind, die von Sportschützen oder Jägern im legitimen Rahmen ihrer Freizeitbetätigung gebraucht werden, kann man dennoch von einer signifikanten Dunkelziffer ausgehen, was weniger legitime Gründe für die Anschaffung einer Waffe betrifft. Wer sich in manchen Schützenvereinen umsieht, der wird allerdings kaum etwas Beunruhigendes entdecken: Die Mitglieder, die regelmäßig hier verkehren, sind fast immer sportlich aktiv und nehmen an Wettkämpfen teil. Ein Großteil schießt ohnehin mit eher unproblematischen Luftdruck- oder Kleinkaliberwaffen.

Wie in den Nachbarländern ist jedoch auch in Luxemburg eine gewisse Mode hin zu großkalibrigen Handfeuer- und Langwaffen zu beobachten, die alleine schon aus Kostengründen kaum als Sportwaffen taugen, da die Munition vergleichsweise teuer ist. Auch an einigen luxemburgischen Schießständen sieht man gelegentlich halbautomatische, zivile Versionen von Sturmgewehren, die nicht nur wie Kriegswaffen aussehen, sondern unter gewissen Bedingungen durchaus eine vergleichbare Wirkung haben können.

Der Luxemburger Sportschützenverband kann sich nicht explizit zu diesem Phänomen äußern, wie dessen Vorsitzende Claudia Dall'Agnol erklärt: „Was das Problem so genannter Scheinmitglieder betrifft, so kann der Verband wenig sagen, da wir ausschließlich die Sportschützen vertreten. Sicherlich gibt es in diesem Zusammenhang Unterschiede von Verein zu Verein. Wie das jedoch jeweils gehandhabt wird, hängt von den Vereinen ab.“ Dall'Agnol sieht im Gegensatz zu Biltgen jedoch keinen Bedarf an einer Verschärfung des Waffengesetzes: „Wir sind nach wie vor der Meinung, dass das Gesetz streng genug ist und vor allem Sportschützen schon sehr strenge, wenn nicht zu strenge Auflagen erfüllen müssen.“

Ob eine Verschärfung des Waffenrechts zudem die Risiken bei der öffentlichen Sicherheit wirksam senken könnte, ist zweifelhaft. Zum einen, weil Luxemburg ohnehin schon ein recht restriktives Waffengesetz hat. Zum anderen, weil jemand, der sich illegal eine Waffe beschaffen will, dies ohne größere Problem tun kann, wie die Statistik der beschlagnahmten illegalen Waffen belegt: Deren Zahl blieb in den vergangenen Jahren quasi konstant, jedes Jahr werden zwischen 700 und 800 Objekte beschlagnahmt, die unter das Verbot fallen. Dabei handelt es sich überwiegend um Hieb- und Stichwaffen, aber auch um illegal beschaffte Feuerwaffen: Allein 2014 wurden 46 halbautomatische Langwaffen, 43 Revolver oder Pistolen und vier Sturmgewehre beschlagnahmt. Viele der Waffen wurden über den Schwarzmarkt beschafft, oft im Ausland.