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Rechtsschutzversicherung für Sportschützen zum Sonderpreis

31.10.2012 16:26

Wer sich jetzt für die neue Rechtsschutzversicherung speziell für Sportschützinnen und Sportschützen entscheidet, kann doppelt profitieren: Den Versicherungsschutz für die Jahre 2012 und 2013 gibt es ab sofort im Paket für nur 15 statt 20 Euro. Daneben verlost die Gothaer nach Erreichen der ersten 1.000 Anfragen unter allen neu Versicherten ein iPad 4 16GB (Rechtsweg ausgeschlossen).

 

Die Versicherung umfasst den Verwaltungs- und Strafrechtsschutz (auch im vorgerichtlichen Bereich) bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro je Versicherungsfall. Dabei fällt keine Selbstbeteiligung an. Rechtsanwalt Klaus Seeger (Ehrenmitglied des Deutschen Schützenbundes) und DSB-Vizepräsident Jürgen Kohlheim (Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D.) waren an den Verhandlungen über die genauen Versicherungsdetails mit der Gothaer Versicherung und der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG beteiligt.

Jürgen Kohlheim unterstrich: "Das deutsche Waffengesetz ist eines der strengsten weltweit. Da ist es wichtig, Zweifelsfälle und Unstimmigkeiten fundiert ausräumen zu können. Diese neue Rechtsschutzversicherung ist sicherlich ein besonders wichtiges und lohnendes Angebot für alle Schützinnen und Schützen in Deutschland."

Sie bietet Versicherungsschutz jeweils für die versicherte Person. Von großer Bedeutung ist sie nicht zuletzt auch für alle Verantwortlichen im Verein, auf deren Namen eine sogenannte Vereins-Waffenbesitzkarte ausgestellt ist. Daraus resultierende Verfahren sind ebenfalls vom Rechtsschutz abgedeckt - ein Muss für die Zuständigen in den Schützenvereinen!

Der Verwaltungsrechtsschutz regelt konkret die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wegen der Versagung, der Rücknahme, des Widerrufs von waffen- und munitionsrechtlichen Erlaubnissen sowie zur Abwehr behördlicher Auflagen und behördlichen Vorgehens gem. §§ 5, 6, 7, 8, 9 (Abs. 2),10, 11, 12 (Abs. 1-4), 13, 14, 16, 17, 18, 19, 20, 26, 27 (Abs. 3-4), 36, 58 Waffengesetz, § 27 Sprengstoffgesetz, § 80 Verwaltungsgerichtsordnung, § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz sowie aus § 15 Bundesjagdgesetz.

Der Strafrechtsschutz regelt wiederum die Verteidigung gegen den Vorwurf, ein strafrechtliches Vergehen oder eine Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit dem Umgang von Waffen, Munition oder Sprengstoff begangen zu haben.

Unter diesem Link www.franck.gothaer.de (Rubrik "Speziell für Schützen") können die genauen Versicherungsdetails abgerufen sowie der Abschluss der Rechtsschutzversicherung vorgenommen werden. Pro Kalenderjahr wird ein Beitrag in Höhe von zehn Euro erhoben. Wer sich bereits heute für einen Versicherungsschutz bis 31. Dezember 2013 entscheidet, zahlt lediglich 15 Euro.

Beitrag: Benjamin Zwack