Waffenrecht
Richtlinien Sachkunde und Aufsichtsperson neu gefasst
In seiner letzten Gesamtvorstandssitzung am 18.03.2017 hat der Deutsche Schützenbund die Richtlinien des Deutschen Schützenbundes e.V. für die Qualifizierung von verantwortlichen Aufsichtspersonen (Standaufsicht) und Richtlinien des Deutschen Schützenbundes e.V. für den Nachweis der Sachkunde neu gefasst.
Änderungen dieser beiden Richtlinien, die zuletzt im November 2004 verabschiedet worden waren, wurden nötig, um sie den inzwischen teilweise geänderten Vorgaben des Waffenrechtes anzupassen und sie deutlicher zu fassen.