Infothek Waffenrecht

Russland ändert sein Waffengesetz

27.11.2014 12:20

Die russische Regierung hat Änderungen im russischen Waffengesetz abgesegnet. Es gibt Neuregelungen für Privatpersonen und Dienstwaffen. Bürger, die über eine entsprechende Lizenz verfügen, können ab sofort Waffen und Munition zur Selbstverteidigung erwerben und auch bei sich führen.

Das bis dato gültige Gesetz gestattete nur, dass Lizenzinhaber Jagd- und Sportwaffen mit sich führen und um an Schießübungen teilzunehmen.

Außerdem sieht das Gesetz einige Erleichterungen für Ausländer vor, welche Waffen nach Russland einführen oder welche Waffen in Russland kaufen wollen. Die Fristen für das Halten einer Waffe (Aufbewahren) wurde von fünf auf zehn Tage verlängert. Auch wurde die bisher geltende Pflicht für den Ausländer abgeschafft, seine mitgebrachte Waffe, sofort nach der Zollabfertigung an die „einladende Seite“ zu übergeben.

Juristischen Personen ist es jetzt gestattet, ohne weitere bewaffnete Begleitung bis zu 20 Waffeneinheiten (früher fünf Waffen) und bis zu 20.000 Patronen (früher bis zu 400 Patronen) zu transportieren.

Entsprechend dem russischen Waffengesetz zählen zu den Selbstverteidigungswaffen Feuerwaffen Gewehre, Pistolen, Revolver für Gummigeschosse, Gaspatronen und Signalmunition, Tränengaspistolen oder –gewehre, Elektroschocker.

Quelle: Informationsagentur Kaliningrad