Infothek Waffenrecht

Schießstandsachverständige

15.07.2013 16:41

Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen in Suhl hat ein Informations- und Merkblatt zur Überprüfung der Sachkunde für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Schießstandsachverständiger herausgegeben.

Sie finden das Informationsblatt über diesen Link.

Als Grundlage hierfür gelten die vom Institut für Sachverständigenwesen neu herausgegebenen "Fachlichen Bestellungsvoraussetzungen" für Sachverständige für die Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen. Die Bestellungsvoraussetzungen finden Sie über diesen Link.

Dieses von einem Arbeitskreis des DIHT verabschiedete Papier beansprucht bundesweite Gültigkeit. Demgegenüber gilt das Merkblatt nur für den Bereich der IHK Suhl und dann, wenn die zuständige örtliche IHK die IHK Suhl mit der Durchführung der Überprüfung beauftragt.

Wenn sich ein Schießstandsachverständiger öffentlich bestellen und vereidigen lassen will, muss er die Voraussetzungen mit der für ihn örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer abklären. Diese gibt dann auch Auskunft über die von ihr geforderten Voraussetzungen und die zu erwartenden Bestellungskosten.