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Schießstandsachverständige: AWaffV-Friständerung in Kraft getreten

17.01.2013 11:54

Der Newsletter Waffenrecht hatte bereits am 12.12.2012 auf ein für Schießstandsachverständige wichtiges Thema hingewiesen: Die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) enthält unter anderem Regelungen zur Überprüfung von Schießstätten durch anerkannte Schießstandsachverständige. Solche sind seit einer Änderung der Allgemeine Waffengesetz-Verordnung im Jahr 2008 für nicht militärische und nicht polizeiliche Schießstände vorrangig öffentlich bestellte und vereidigte Schießstandsachverständige.

Eine Übergangsregelung sieht vor, dass auch bis zum 31. März 2008 ausgebildete und fortgebildete Schießstandsachverständige als anerkannte Schießstandsachverständige gelten. Die Anerkennung nach dieser Übergangsregelung wurde nun bis zum 01.01.2015 verlängert.

Dies beschloss der Bundesrat in seiner 904. Sitzung am 14.12.2012. Die entsprechende Friständerung wurde am 21.12.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat damit am darauf folgenden Tag in Kraft. Sie kann unter diesem Link im Bundesgesetzblatt (Nr. 60, 21.12.2012) in voller Länge eingesehen werden.