Allgemeines

Sicherheitsregeln für Bogenplätze im Internet des DSB

06.04.2009 00:00

Der Gesamtvorstand des Deutschen Schützenbundes hat in seiner Sitzung am 21.03.2009 die sicherheitstechnischen und baulichen Regeln für Bogenplätze beschlossen. Diese sind jetzt im Internet des DSB zum Download eingestellt.

 

Im Rahmen der Novellierung des Waffengesetzes zum April 2008 wurde in § 12 der Allgemeinen Waffengesetz–Verordnung festgelegt, dass zukünftig die bisher vom DSB betreuten Schießstand–Richtlinien vom Bundesminister des Innern herausgegeben werden.

In den bisherigen DSB–Richtlinien waren auch die sicherheitstechnischen Vorgaben für Bogenplätze aufgeführt. Der Deutsche Schützenbund vertritt aber die Auffassung, dass der Bundesminister des Innern im Waffenrecht nur Vorschriften für solche Gegenstände festlegen kann, die auch vom Waffengesetz erfasst werden.

Nachdem Bogen als Sportgeräte nicht dem Waffengesetz unterliegen, waren somit konsequenterweise die Vorschriften für Bogenplätze aus den Schießstand–Richtlinien herauszulösen. Hiermit soll insbesondere vermieden werden, dass für solche Anlagen sicherheitstechnische Vorgaben behördlicherseits eventuell restriktiver gefasst werden, obwohl hierzu kein Anlass gegeben ist.

Die sicherheitstechnischen und baulichen Regeln für Bogenplätze wurden von den Fachleuten des Deutschen Schützenbundes und Deutschen Feldbogenverbandes (DFBV) basierend auf bereits bestehenden Regeln überarbeitet. Ebenfalls wurde ein kurzer Abriss der rechtlichen Vorgaben für Bogenplätze erstellt.

Zum Download geht es hier.

Beitrag: Dieter Stiefel