Infothek Waffenrecht

Sitzung des Beirats für schießsportliche Fragen im Bundesinnenministerium

29.06.2012 09:24

Am 22.05.2012 kamen die Mitglieder des Beirates für schießsportliche Fragen im Bundesinnenministerium in Berlin zusammen (dsb.de berichtete bereits vorab). Unter Vorsitz des zuständigen Abteilungsleiter, Norbert Seitz, wurde über den einzigen Tagesordnungspunkt, die Berücksichtigung des besonderen öffentlichen Interesses im Sinne des § 15a Absatz 2 Satz 2 des Waffengesetzes bei Verfahren zur Änderung von Schießsportordnungen anerkannter Schießsportverbände, diskutiert.

Als Vertreter des Deutschen Schützenbundes nahm an dieser etwa dreistündigen Fachbeiratssitzung Vizepräsident Jürgen Kohlheim teil. Daneben waren Vertreterinnen und Vertreter der Länder-Innenministerien sowie weiterer anerkannter Schießsportverbände anwesend.

Hintergrund dieser Zusammenkunft war die Tatsache, dass das Bundesverwaltungsamt (BVA) die Entscheidungen über die ihm vorliegenden Anträge auf erstmalige Genehmigung sowie Änderung bereits genehmigter Schießsportordnungen vor einiger Zeit zunächst ausgesetzt hatte und nun die Verfahren wieder aufgenommen hat. Nach Ansicht des Bundesverwaltungsamtes ist für die (erstmalige) Genehmigung bzw. für die Genehmigung einer Änderung einer Sportordnung das Vorliegen des "besonderen öffentlichen Interesses" zwingende Voraussetzung.

Jürgen Kohlheim machte in diesem Zusammenhang jedoch deutlich, dass sowohl sportpolitische wie auch rechtliche Gründe gegen den vom BVA geforderten Nachweis dieses "besonderen öffentlichen Interesses" spreche. Er verwies dabei nicht nur auf die im Grundgesetz sowie der EU-Charta garantierte Autonomie des Sports, sondern auch auf die Systematik des § 15a, Abs. 2 des Waffengesetzes und dessen Historie. Damit kam er zu dem Schluss: "Die sachgerechte Auslegung des § 15a WaffG ergibt, dass bei der Änderung von Sportordnungen anerkannter Verbände das 'besondere öffentliche Interesse' nicht vorliegen muss."

In der Folge wurden die genannten Gründe kontrovers von den Beteiligten diskutiert. Abteilungsleiter Seitz schloss die Besprechung mit dem Hinweis, dass das Bundesverwaltungsamt ab 11.06.2012 die noch offenen Verfahren zur Genehmigung von Schießsportordnungen auch unter Rückgriff auf diese Diskussion fortsetzen und zeitnah abschließen werde. Zwischenzeitlich liegt dem Deutschen Schützenbund ein Bescheid des Bundesverwaltungsamtes vor, der die Genehmigung einiger Disziplinen der sogenannten Liste B des Verbandes ("abweichende Disziplinen der Landesverbände") in ihrer neuesten Fassung ablehnt. Der Deutsche Schützenbund wird gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Wir werden die Leserinnen und Leser des Newsletters Waffenrecht selbstverständlich über den weiteren Fortgang informieren.