Infothek Waffenrecht

Stadt Stuttgart: Waffensteuer ist vom Tisch

09.12.2011 17:57

Die Stadtverwaltung Stuttgart sieht von der Einführung einer Waffensteuer nun wohl endgültig ab. Nach genauem Nachrechnen sind die Verantwortlichen zu dem Schluss gekommen, dass der Aufwand für die Erhebung einer Waffensteuer in keinem Verhältnis zum Ertrag stünde.

Dies rühre vor allem daher, dass nur ein kleiner Teil der angemeldeten Waffen überhaupt besteuert werden könne. Außerdem dürften aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht einfach Bestandsdateien vom Ordnungsamt an die Kämmerei weitergegeben werden, was den notwendigen Verwaltungsaufwand erheblich erhöhen würde.

Zudem befürchtet die Stadt Stuttgart nach eigenem Bekunden langwierige Prozesse, an deren Ende die Stadt dann bei einer gerichtlichen Niederlage zu Unrecht kassierte Steuern zurückzahlen müsse. Offensichtlich hat hier das vom Deutschen Schützenbund und den anderen Verbänden vorgelegte Rechtsgutachten und die uneingeschränkt bekundete Bereitschaft, wenn nötig auch den Rechtsweg zu beschreiten, einen Umdenkungsprozess bewirkt.

Die legalen Waffenbesitzer wehren sich entschieden dagegen, aufgrund leerer Kassen bei den Kommunen unter dem Deckmantel der Gewaltprävention erneut und völlig willkürlich belastet zu werden. Von Jägern, Sportschützen und Sammlern geht grundsätzlich keine Gefahr für die innere Sicherheit unseres Landes aus, vielmehr nehmen gerade Sportschützen und Jäger eine gewichtige, gesellschaftspolitische Stellung in unserem Land ein. Die genannten Verbände appellieren deshalb an die Städte und Gemeinden, die ebenfalls ein solches Steuervorhaben planen, dem Entschluss der Stadt Stuttgart zu folgen.