Infothek Waffenrecht

Stärkung des Ehrenamts: Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen sollen erhöht werden

12.12.2012 16:48

Wie "Heute im Bundestag" am 27.11.2012 meldete, will die Bundesregierung das zivilgesellschaftliche Engagement durch Entbürokratisierung und Flexibilisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen erleichtern.

Damit verbunden wäre die Anhebung der sogenannten Übungsleiterpauschale von 2.100 auf 2.400 Euro jährlich. Auch die Ehrenamtspauschale soll von 500 auf 720 Euro (und damit auf 60 Euro monatlich) angehoben werden. Ferner sollen Gewinne aus sportlichen Veranstaltungen steuerfrei bleiben, solange die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer die Grenze von 45.000 Euro nicht überschreiten. Dies bedeutet eine Anhebung um 10.000 Euro. Geändert werden ebenfalls die Haftungsregeln für Ehrenamtliche. Wer für einen Verein oder eine Stiftung ehrenamtlich tätig ist, soll in Zukunft bei einer zweckwidrigen Verwendung von Spendengeldern nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften. Bisher setzte die Haftung bereits bei leichten Nachlässigkeiten ein.

Außerdem sollen Vereine in Zukunft leichter Geld ansparen können. Bisher müssen von einem Verein eingeworbene Gelder bis zum Ende des nächsten Jahres verwendet werden. Diese gesetzliche Frist zur Mittelverwendung wird um ein Jahr verlängert.

Den genannten Vorhaben und Erleichterungen liegt ein entsprechender Gesetzentwurf zugrunde, der unter diesem Link im Volltext abgerufen werden kann. Die vollständige Meldung des Informationsdienstes "Heute im Bundestag" ist unter diesem Link einsehbar.