Anti-Doping

Testpool- und Kaderzugehörigkeit

20.04.2011 00:00

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Zugehörigkeit zu einem Testpool der NADA unabhängig von der jeweiligen Kaderzugehörigkeit besteht. Dies bedeutet, dass ein Athlet auch dann weiterhin dem Testpool der NADA angehört, wenn er seinen Kaderstatus verliert. Eine vorzeitige Herausnahme aus dem Testpool kann nur bei schriftlicher Erklärung des leistungssportlichen Karriereendes durch den Athleten oder den Verband geschehen. Zudem entfällt eine Testpoolzugehörigkeit, wenn ein Athlet bei der neuen Testpoolmeldung durch den Verband nicht mehr gemeldet wird. Weitere Details zur Testpoolmeldung finden sich im Standard für Meldepflichten, Artikel 2.

Sollte die schriftliche Erklärung des leistungssportlichen Karriereendes per E-Mail erfolgen, raten wir grundsätzlich dazu, eine Nachweisbarkeit sicherzustellen. Auch bei E-Mails mit anderen Anliegen sollte eine solche Nachweisbarkeit sichergestellt werden. Diese können Sie beispielsweise über die Speicherung der gesendeten Objekte in Outlook garantieren, indem Sie die E-Mail ausdrucken oder indem Sie den eigenen Account in cc setzen – z.B. bei web.de oder gmx.de Adressen, die gesendete E-Mails nur für einen bestimmten Zeitraum speichern.

   

Bericht: NADA - Nationale Anti Doping Agentur

Bild: NADA - Nationale Anti Doping Agentur