Infothek Waffenrecht
UN-Generalversammlung stimmt Waffenhandelsabkommen (ATT) zu
Anfang April dieses Jahres wurde das internationale Waffenhandelsabkommen (Arms Trade Treaty) mehrheitlich im Rahmen der UN-Generalversammlung beschlossen. 154 Staaten sprachen sich für die Annahme dieses Vertragswerks aus, 3 Staaten (Syrien, Nordkorea und Iran) stimmten gegen den vorliegenden Text. 23 Länder enthielten sich ihrer Stimme.
Mit dieser Mehrheitsentscheidung fand eine inzwischen sechs Jahre dauernde Verhandlung um das komplexe Thema des internationalen Waffenhandels ein vorläufiges Ende. Von Beginn an war das Welt-Schießsportforum WFSA als anerkannte Nichtregierungsorganisation - dem der Deutsche Schützenbund als wahlberechtigtes Mitglied angehört - hieran beteiligt und setzte sich vor allem für die berechtigten Interessen von Jägern, Sportschützen und Waffensammlern in diesem Zusammenhang ein. So weist die Präambel des nun verabschiedeten Arms Trade Treaty ausdrücklich auch auf die Bedeutung des legalen, individuellen Waffenbesitzes hin.
Der Arms Trade Treaty tritt schließlich 90 Tage nach der Ratifizierung durch mindestens 50 Staaten in Kraft. Ab Juni 2013 kann mit dieser verbindlichen Erklärung durch die UN-Mitgliedsstaaten begonnen werden. Zudem müssen auch die Nationalstaaten eigene Gesetze verabschieden, die den Waffenhandel und -export entsprechend regeln.
Die offizielle Presseerklärung der Vereinten Nationen zur Verabschiedung des internationalen Waffenhandelsabkommens ATT sowie zum detaillierten Sitzungs- und Abstimmungsverlauf finden Sie unter diesem Link.