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UNESCO: Erhalt des immateriellen Kulturerbes

15.05.2013 10:18

Deutschland wird am 11.07.2013 offiziell Vertragsstaat des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. Die offizielle Urkunde hat Botschafter Michael Worbs am 10.04.2013 in Paris an UNESCO-Generaldirektorin Irina Bokova überreicht.

Seit dem 03.05. (zunächst bis zum 30.11.2013) können sich Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen, die eine kulturelle Ausdrucksform im Sinne des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes praktizieren, darüber hinaus um Aufnahme in ein bundesweites Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes bewerben. Hierzu führen die UNESCO-Deutschland Regionalforen ein öffentliches Informations- und Beratungsangebot zum Start der Umsetzung der Konvention in Deutschland durch. Weitere Informationen finden Sie auf der deutschen UNESCO-Internetseite.

Bis heute sind 151 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten. Auf den drei Listen des immateriellen Kulturerbes sind mehr als 290 kulturelle Ausdrucksformen aus allen Weltregionen, darunter der spanische Flamenco, die japanische Puppentheatertradition, die Mariachi-Musik aus Mexiko und das Frühjahrsfest Nowruz, das in zentralasiatischen Staaten von Aserbaidschan bis Pakistan gefeiert wird.